Effizienzhaus 115 | Energie sparende Sanierungen werden vom Staat gefördert
Dass Energie zusehends teurer wird, ist kein Geheimnis auch angesichts der aktuellen Diskussion um die Energiewende. Dass aber Energiesparen bzw. das energetische Sanieren von Immobilien von den Besitzern meist auch nicht aus der Portokasse bezahlt werden kann, ist ebenfalls eine feststehende Tatsache. Dabei kommt der energetischen Sanierung gerade auch von Altimmobilien eine hohe Bedeutung zu, will der Eigentümer sein Objekt doch entsprechend wertbeständig erhalten. Außerdem haben Mieter wie auch potenzielle Käufer von Immobilien immer auch den Energieverbrauch des Objektes im Auge, weswegen eine energetische Sanierung nahezu Pflicht ist.
Doch gerade bei Altbauten tun sich Besitzer schwer, weil die Sanierung kostenintensiv ist und das Ergebnis bei weitem nicht an Neubaustandards heranreicht. Dennoch bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau Immobilienbesitzern und Eigentümergemeinschaften entsprechende Förderdarlehen an, wenn sie die Immobilie nach dem Programm Effizienzhaus 115 sanieren. Darunter fallen wärmedämmende Maßnahmen der Fassade sowie der Einbau einer verbrauchsarmen Heizung. Sind diese Arbeiten abgeschlossen, verbraucht das Haus nur noch 15 % mehr Energie als ein vergleichbarer Neubau. Insofern erklärt sich der Begriff Effizienzhaus 115, also 100 % plus 15.
Zwar sind erneuerbare Energien bei Altbauen nicht verpflichtend, doch kommt man angesichts der oben geschilderten Situationen daran kaum vorbei. Die staatliche Förderung über die KfW sieht so aus, dass maximal 75.000 € je Wohneinheit beantragt werden können, wobei ein Tilgungszuschuss von 2,5 % und ein Investitionszuschuss in Höhe von 7,5 % der förderfähigen Kosten gewährt werden.
Wer sich für eine energetische Sanierung unter Zuhilfenahme eines KfW-Darlehens interessiert, wendet sich am besten an seine Hausbank. Denn die Antragstellung läuft über die Hausbank, ein direkter Kontakt mit der KfW findet nicht statt. Allerdings sind auch die ausführenden Gewerke einer energetischen Sanierung bei der Beratung und Beantragung der Fördermittel behilflich. Die Laufzeit des Förderdarlehens kann bis zu 30 Jahren betragen, wobei, wie bei Immobiliendarlehen üblich, die Zinsbindung nach zehn Jahren ausläuft.